Sonntag, 1. Februar 2015
Freitag, 12. Dezember 2014
"Wir Schlafwandler" - Helmut Schmidt zur Kriegsgefahr
"Zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges taucht an
Europas Horizont die Möglichkeit eines Krieges auf.
Deshalb müssen in der Ukraine-Krise beide Seiten nachgeben."
Europas Horizont die Möglichkeit eines Krieges auf.
Deshalb müssen in der Ukraine-Krise beide Seiten nachgeben."
Selbstverständlich vergleiche ich mich selbst nicht ansatzweise mit Helmut Schmidt. Doch ich teile sein "Eingeständnis wachsender Besorgnis" in Bezug auf die konkrete Gefahr einer militärischen Konfrontation mitten in Europa.
Auch seine Einschätzung der kausalen Faktoren dieses absehbaren Konfliktes kann ich weitgehend nachvollziehen: Schmidt blickt zurück auf 1962, als die Sowjetunion atomare Mittelstreckenraketen auf Kuba installiert hatte.
"Weil jene Raketen die Sicherheit der USA strategisch zusätzlich und entscheidend gefährdeten, geriet die ganze Welt an den Rand eines dritten Weltkrieges."Damals war es das gemeinsame Verdienst von Kennedy und Chruschtschow, den drohenden dritten Weltkrieg abzuwenden.
"Beide haben damals im Bewusstsein ihrer Verantwortung nachgegeben."
Der
eine nahm seine Raketen aus Kuba zurück, der andere seine Raketen aus
der Türkei. Das Prestige der beiden militärischen Weltmächte blieb
unverletzt.
Dieser Aspekt der 'Gesichtswahrung' wird im gegenwärtigen Ukraine-Konflikt viel zu wenig beachtet. Nicht zuletzt deshalb sind die gegenwärtigen Handlungen sowohl Putins als
auch der EU und der Nato geeignet, die Sicherheit beider
Seiten erheblich zu gefährden.
Im Gegensatz zu einigen seiner SPD-Kollegen nennt Schmidt, der gerne als "Russland-Versteher" verunglimpft wird, die Fakten beim Namen:
"Monate vorher hatte Putin die Halbinsel Krim annektiert und sie Russland angegliedert."Auslöser dieser Verwerfungen war allerdings der Versuch der EU, die Ukraine an sich zu binden - für Schmidt "eine törichte Herausforderung der Russen".
Es folgte sowohl in Russland als auch im Westen eine Kette von sich
gegenseitig steigernden Handlungen und Reden und Gesten - alarmierende und auch versöhnliche Nachrichten wechselten einander
ab:
"Unsere Medien berichten täglich über diese Probleme, wir lassen uns auch täglich aufregen von den Nachrichten über die Ukraine, über Putin, über Beschlüsse der Nato oder über gegenseitige "Sanktionen".
Diese Aufregung hält Schmidt für gerechtfertigt, denn er sieht Nato und die Russische Föderation auf eine militärische Konfrontation à la Kuba-Krise zu steuern, "ohne sie zu wollen".
Doch was sind geeignete Optionen zur Eindämmung der sich beschleunigenden Eskalation? Helmut Schmidt benennt hierzu mehrere Schritte:
- schnellstmögliche Wiederherstellung der diplomatischen Konsultationen und 'Backchannels' zwischen Russland und der Nato.
- Multilaterale Verhandlungen über die politische und die ökonomische Zukunft der Ukraine - sowie über die Rechte des russischsprachigen östlichen Teils der Ukraine.
- Erarbeitung einer langfristigen Zukunfts-Perspektive für beide Seiten.
"Die Lösung der Kuba-Krise gelang, weil beide Seiten im Bewusstsein ihrer Verantwortung nachgegeben haben. Diese Lehre sollten die Diplomaten morgen und übermorgen beherzigen."
Freitag, 11. Juli 2014
Wegsperren für immer? -- Sicherungsverwahrung in Deutschland
Ich befand mich in einer Annahme, die schlicht falsch ist: In Sicherungsverwahrung kämen nur Personen, die als Wiederholungstäter entweder wegen Sexualstraftaten, schwerster Körperverletzung oder mehrerer Morde verurteilt seien.
Wie die u.a. Dokumentation anschaulich aufzeigt, kann es auch andere Straftäter - z.B. Trickbetrüger und Heiratsschwindler - treffen, deren Prognose als ungünstig gilt.
Besonders anschaulich ist das Beispiel des 77-jährigen Mannes, der von sich sagt, er habe längst das Interesse an Sexualität (die für ihn früher mit dem mehrfach Würgen von Frauen einherging, allerdings kam es nicht zu Todesfällen.
Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.
Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben.
Über die Arbeit der Gutachter und Psychotherapeuten zu urteilen, schön bequem vom Fernsehsessel aus und im Inbegriff der Ahnungslosigkeit, liegt mir fern. Doch sollten wir uns meiner Ansicht nach schon die Frage stellen, ob die Abwägung zwischen dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Gesellschaft und der Würde eines jeden Menschen in allen Fällen mit der nötigen Sorgfalt getroffen wird.
Dies ist insbesondere da zu hinterfragen, wo Sicherungsverwahrte seit über 10 Jahren von keinem Gutachter mehr persönlich befragt und untersucht wurden.
Statistische Angaben:
Den Tiefststand hatte die Zahl der Sicherungsverwahrten im Jahr 1984 mit 182 erreicht. Seither ist die Tendenz wieder steigend. Zum Vergleich: 306 im Jahr 2003 und 350 im Jahr 2005. Am 31. März 2010 wurden 524 Sicherungsverwahrte (darunter 3 Frauen) in deutschen Gefängnissen gezählt.
Die in die Freiheit entlassenen Sicherungsverwahrten haben durchschnittlich über 15 Jahre im Gefängnis verbracht (Freiheitsstrafe und SV zusammen).
Am 1. Juni 2013 trat das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes bei der Sicherungsverwahrung in Kraft, mit welchem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprochen werden soll. (Abstandsgebot ist ein durch das deutsche Bundesverfassungsgericht verwendeter Begriff.Er bezeichnet das Erfordernis eines deutlichen Unterschiedes zwischen der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im Rahmen der Sicherungsverwahrung im Gegensatz zum Freiheitsentzug im Rahmen des Strafvollzuges.)
Die Sicherungsverwahrung diene allein dem Zwecke der Vorbeugung von künftigen Straftaten, während die Freiheitsstrafe eine Sanktion für vergangene Straftaten darstelle.
Die Sicherungsverwahrung sieht nun vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das BVerfG es fordert.
Wichtig: Die Dokumentation entstand vor 2011, könnte also in Teilen überholt sein.
Wie die u.a. Dokumentation anschaulich aufzeigt, kann es auch andere Straftäter - z.B. Trickbetrüger und Heiratsschwindler - treffen, deren Prognose als ungünstig gilt.
Besonders anschaulich ist das Beispiel des 77-jährigen Mannes, der von sich sagt, er habe längst das Interesse an Sexualität (die für ihn früher mit dem mehrfach Würgen von Frauen einherging, allerdings kam es nicht zu Todesfällen.
Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.
Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben.
Über die Arbeit der Gutachter und Psychotherapeuten zu urteilen, schön bequem vom Fernsehsessel aus und im Inbegriff der Ahnungslosigkeit, liegt mir fern. Doch sollten wir uns meiner Ansicht nach schon die Frage stellen, ob die Abwägung zwischen dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Gesellschaft und der Würde eines jeden Menschen in allen Fällen mit der nötigen Sorgfalt getroffen wird.
Dies ist insbesondere da zu hinterfragen, wo Sicherungsverwahrte seit über 10 Jahren von keinem Gutachter mehr persönlich befragt und untersucht wurden.
Statistische Angaben:
Den Tiefststand hatte die Zahl der Sicherungsverwahrten im Jahr 1984 mit 182 erreicht. Seither ist die Tendenz wieder steigend. Zum Vergleich: 306 im Jahr 2003 und 350 im Jahr 2005. Am 31. März 2010 wurden 524 Sicherungsverwahrte (darunter 3 Frauen) in deutschen Gefängnissen gezählt.
Die in die Freiheit entlassenen Sicherungsverwahrten haben durchschnittlich über 15 Jahre im Gefängnis verbracht (Freiheitsstrafe und SV zusammen).
Am 1. Juni 2013 trat das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes bei der Sicherungsverwahrung in Kraft, mit welchem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprochen werden soll. (Abstandsgebot ist ein durch das deutsche Bundesverfassungsgericht verwendeter Begriff.Er bezeichnet das Erfordernis eines deutlichen Unterschiedes zwischen der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im Rahmen der Sicherungsverwahrung im Gegensatz zum Freiheitsentzug im Rahmen des Strafvollzuges.)
Die Sicherungsverwahrung diene allein dem Zwecke der Vorbeugung von künftigen Straftaten, während die Freiheitsstrafe eine Sanktion für vergangene Straftaten darstelle.
Die Sicherungsverwahrung sieht nun vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das BVerfG es fordert.
Wichtig: Die Dokumentation entstand vor 2011, könnte also in Teilen überholt sein.
Montag, 23. Juni 2014
Samstag, 14. Juni 2014
Unbekannter "Superraubfisch" soll Weiße Haie fressen
Normalerweise mache ich einen großen Bogen um so reißerisches Yellowpress-Zeugs wie "Delfin hat Sex mit seiner geköpften Beute."
Auch als ich vom mysteriösen Riesenhai las, beschränkte sich meine Aufmerksamkeitsspanne zunächst auf ein kurzes Stirnrunzeln.
Doch im vorliegenden Fall ist das betreffende Ereignis von Meeresbiologen dokumentiert worden: Vor Australien wurde ein Weißer Hai von einem unbekannten Tier verschlungen. Das schlussfolgert man, nachdem Weiße Haie zu Forschungszwecken mit einem Peilsender gechippt worden waren. Die aufgezeichneten Daten vermitteln ein krudes Szenario:
Der drei Meter lange Hai sei plötzlich und mit großer Geschwindigkeit 580 Meter in die Tiefe gezogen worden und die mit dem Chip gemessene Temperatur sei binnen von Sekunden von sieben auf 25 Grad gestiegen. Diese Temperatur wird im Bauch eines lebendigen Tieres erreicht. Der Chip bewegte sich dann noch 8 Tage lang unter Wasser, bis er offenbar ausgeschieden wurde.
Bislang geht man davon aus, dass ein Weißer Hai kaum natürliche Feinde hat (außer Romanautoren des Horror-Genres). Das betreffende Raubtier müsse mindestens fünf Meter lang und zwei Tonnen schwer sein, um einen Weißen Hai von drei Metern Länge so schnell zu verschlingen. In Betracht kommen ein anderer, sehr großer Weißer Hai oder ein Orca. Nur halten sich Orcas nach bisherigem Wissenstand nicht in 580m Tiefe auf; sie tauchen gewöhnlich nur halb so tief. Und im Magen eines Weißen Hais hätte die Temperatur bei 18 Grad liegen müssen, nicht bei 25 Grad.
Hm...Riesenkrake mit außergewöhnlichen Vorlieben? Oder ein technischer Defekt im Chip? Vielleicht auch ein Megadolon, der seinen Aussterbetermin verpasst hat...?
Über kurz oder lang werden vermutlich Spekulationen über unterseeische Aliens geäußert...für die Erklärung von Unerklärlichem müssen ansonsten lichtscheue Außerirdische ja des öfteren herhalten...
Quelle: WELT.de
Auch als ich vom mysteriösen Riesenhai las, beschränkte sich meine Aufmerksamkeitsspanne zunächst auf ein kurzes Stirnrunzeln.
Doch im vorliegenden Fall ist das betreffende Ereignis von Meeresbiologen dokumentiert worden: Vor Australien wurde ein Weißer Hai von einem unbekannten Tier verschlungen. Das schlussfolgert man, nachdem Weiße Haie zu Forschungszwecken mit einem Peilsender gechippt worden waren. Die aufgezeichneten Daten vermitteln ein krudes Szenario:
Der drei Meter lange Hai sei plötzlich und mit großer Geschwindigkeit 580 Meter in die Tiefe gezogen worden und die mit dem Chip gemessene Temperatur sei binnen von Sekunden von sieben auf 25 Grad gestiegen. Diese Temperatur wird im Bauch eines lebendigen Tieres erreicht. Der Chip bewegte sich dann noch 8 Tage lang unter Wasser, bis er offenbar ausgeschieden wurde.
Bislang geht man davon aus, dass ein Weißer Hai kaum natürliche Feinde hat (außer Romanautoren des Horror-Genres). Das betreffende Raubtier müsse mindestens fünf Meter lang und zwei Tonnen schwer sein, um einen Weißen Hai von drei Metern Länge so schnell zu verschlingen. In Betracht kommen ein anderer, sehr großer Weißer Hai oder ein Orca. Nur halten sich Orcas nach bisherigem Wissenstand nicht in 580m Tiefe auf; sie tauchen gewöhnlich nur halb so tief. Und im Magen eines Weißen Hais hätte die Temperatur bei 18 Grad liegen müssen, nicht bei 25 Grad.
Hm...Riesenkrake mit außergewöhnlichen Vorlieben? Oder ein technischer Defekt im Chip? Vielleicht auch ein Megadolon, der seinen Aussterbetermin verpasst hat...?
Über kurz oder lang werden vermutlich Spekulationen über unterseeische Aliens geäußert...für die Erklärung von Unerklärlichem müssen ansonsten lichtscheue Außerirdische ja des öfteren herhalten...
Quelle: WELT.de
Abonnieren
Posts (Atom)
